Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Haus- und Gartenbetreuung:
1. Allgemeines
Unsere Angebote sind stets freibleibend, 14 Tage lang gültig und immer kostenlos. Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer Auftragerteilung erfolgt allein auf Basis dieser AGB und
unseres Angebotes. Die Gültigkeit unserer AGB erkennt der Auftraggeber durch seine Unterschrift an. Andere Bedingungen oder AGB, insbesondere mündliche Vereinbarungen, sind schriftlich
festzuhalten und durch beide Vertragsparteien zu unterschreiben. Andernfalls sind sie ungültig.
2. Rechte und Pflichten
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten, welche sich aus einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung und den vorliegenden AGB ergeben, auf eventuelle Rechtsnachfolger (z.B.
Erben, Zwangsverwalter etc.) zu übertragen.
3. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bzw. die Kündigung richtet sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Betreuungsvertrages oder der Auftragsbestätigung. Zudem besteht für beide Vertragspartner
ein Kündigungsrecht von zwei Wochen zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4. Einweisung
Vor unserer Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere Mitarbeiter in vorhandene technische Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtlage einzuweisen, sofern
dies für eine Auftragsbearbeitung notwendig ist. Dabei ist ausdrücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen uns
ausgehändigt werden. Bei einer fehlenden Einweisung in das zu betreuende Objekt ist der Auftraggeber in vollem Umfang für auftretende Schäden am Objekt und an den von uns betrauten Mitarbeitern
haftbar.
5. Arbeitsleistungen
Wir verpflichten uns, sämtliche im jeweiligen Vertrag oder des Auftrags genannten Leistungen gewissenhaft, zügig und zuverlässig zu erfüllen. Abweichungen von den Leistungen sind dann zulässig,
solange der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Leistungsstandard gewahrt bleiben. Bei Erschwernissen, die nicht von uns zu verantworten sind, sind wir berechtigt Aufschläge zu erheben.
Damit wir eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten können, ist der Auftraggeber verpflichtet uns den geplanten Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig mitzuteilen. Werden
vereinbarte Termine aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, nicht eingehalten, sind wir berechtigt die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Zudem sind wir berechtigt
auch Teilleistungen zu erbringen, sofern sie für den Auftraggeber von Interesse sind.
Kleinstreparaturen werden von uns unaufgefordert durchgeführt, soweit die Arbeitszeit eine ¼ Stunde je Reparatur nicht überschreitet und nichts Abweichendes im Vertrag bzw. der Auftragserteilung
geregelt ist. Sämtliche Leistungen können nur während der vereinbarten Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden; ausgenommen ist ein Notdienst, welcher von uns 24 Stunden an 7 Tagen der Woche
gewährleistet wird.
6. Mängel und Schäden
Werden im Rahmen der Betreuung Mängel oder Schäden am betreuten Objekt bekannt, wird der Auftraggeber von uns unverzüglich darüber informiert. In Notsituationen (z.B. Heizungsausfall,
Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung) sind wir auch ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt und beauftragt, den Schaden, soweit erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu
Lasten des Auftraggebers zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und Umfang informiert.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns bei Bedarf kaltes bzw. warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem erforderlichen Umfang zur Durchführung der Arbeiten ohne Berechnung zur
Verfügung zu stellen. Ebenfalls unentgeltlich überlässt uns der Auftraggeber einen geeigneten verschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Materialien, Geräten und Maschinen, falls dies notwendig
ist.
8. Reklamationen / Beanstandungen
Reklamationen sind unverzüglich nach Durchführung der Leistung mündlich mitzuteilen, damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen garantiert werden kann. Zudem hat der
Auftraggeber diese Beanstandungen bzw. Reklamationen schriftlich formlos zu übergeben. Werden Beanstandungen rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, sind wir zur Nacharbeit berechtigt und
verpflichtet. Der Auftraggeber ist nur dann zur Kürzung des Rechnungsbetrages berechtigt, wenn wir die Gründe der Beanstandung anerkannt haben und unsere Nacharbeit nicht zur Beseitigung der
gerügten Beanstandungen geführt hat.
9. Vergütung
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt, soweit ein Stundenlohn vereinbart wurde, im ¼-Stunden-Takt. Zusätzlich zum Stundenlohn fallen jeweils 15% Sonn- und Feiertagszuschlag an. Bei
Vereinbarung einer Pauschalvergütung, so ist diese in der Regel um 3. eines Monats im Voraus fällig. Ansonsten erfolgt eine Rechnungsstellung. Unsere Rechnungen sind jeweils ab Rechnungsdatum
innerhalb von 14 Tagen fällig. Kleinere Beträge bis zu 100,00 € werden soweit möglich gegen Quittung in Bar kassiert.
Kommt ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so steht uns 50% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu, es sei denn, der Auftraggeber weist
nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
Zur Aufrechung oder Einbehaltung der Rechnungssumme ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert ist oder durch uns anerkannt wurde. Kommt der
Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit jeweils 8% über dem aktuellen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).
10. Preisanpassungsklausel
Entstehen uns höhere Kosten als vertraglich vereinbart, so sind wir berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann erst ab dem 1. des folgenden Monats, in
dem die schriftliche Anpassungserklärung gestellt wurde, geltend gemacht werden.
11. Haftung
Wir haften für Schäden, die von uns bzw. unseren Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die
durch Mängel oder durch Betriebsstörungen am betreuten Objekt, oder Schäden die auf Grund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind,
ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen unserer Mitarbeiter verursacht wurden. Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien beschränkt sich die
Gewährleistung auf eine Ersatzlieferung. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet auch unsere Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtung.
12.Schlussbestimmung und Gerichtsstand
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder auch nur teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch andere Vertragsbestimmungen zu
ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen so nah wie möglich erreicht. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich und ausschließlich Regensburg vereinbart. Mahnverfahren werden
stets beim Amtsgericht Coburg gestellt und eingeleitet.